Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen der KVHS Plön

§ 1 Geltung

Die Teilnahme- und Gebührenordnung in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Die Kenntnisnahme  wird mit der Anmeldung bestätigt.

§ 2 Anmeldung zur Teilnahme

Anmeldung - schriftlich per Fax oder eMail/Internet, telefonisch oder persönlich bei der KVHS – ist erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren. Bei Überbelegung oder Kursausfall erfolgt eine Benachrichtigung.

§ 3 Teilnahmebeschränkungen

Die KVHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.

§ 4 Teilnahmegebühren

Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Die Gebührenkalkulation für die meisten Kurse beruht auf einer Zahl von 10 Teilnehmern (TN). Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn eine entsprechend höhere Gebühr von den restlichen Teilnehmern anteilig übernommen wird oder die Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt wird.

§ 5 Sonstige Gebühren und Kosten

Bei Sprachkursen entstehen i.d.R. zusätzliche Kosten für das jeweilige Lehrbuch. Auf evtl. weitere zusätzliche Kosten (z.B. für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) wird in der Ausschreibung hingewiesen.

§ 6 Ermäßigungen

können leider nicht gewährt werden.

§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Die Gebühren sind zum Kursbeginn zu überweisen. Auf Antrag kann Ratenzahlung eingeräumt werden.

§ 8 Rückstände und Mahnungen

Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der KVHS werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Zusätzliche Kosten aus vertragswidrigem Rückruf geleisteter Zahlungen im Rahmen einer Abrufermächtigung oder aus anderen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlungs-abwicklung gehen zu Lasten des TN.

 § 9 Rücktritt von der Anmeldung

Die Kündigung der Anmeldung ist bis zum 4. Tag vor Kursbeginn möglich. Danach ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Gebühren nach § 5 werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden sind.

§ 10 Kündigung durch Teilnehmer nach Veranstaltungsbeginn

Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fern-bleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.

§ 11 Absage und Abbruch von Veranstaltungen

Die KVHS kann wegen Ausfalls von Dozenten, Unterbelegung oder anderer triftiger Gründe eine Veran-staltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kosten nach § 5 werden nur dann anteilig erstattet, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten noch nicht begründet worden sind.

§ 12 Ausschluss von der Teilnahme

Die KVHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der KVHS bleiben bestehen.

§ 13 Benutzungsordnung

Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der KVHS eingesehen werden.

§ 14 Haftung

Die KVHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 15 Datenschutz

Die Daten der KVHS werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung im Verbund der Volkshochschulen im Kreis Plön durch die Kreisvolkshochschule Plön verarbeitet. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist vertraglich sichergestellt.

§ 16 Gültigkeit

Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der An-meldung geschlossenen Teilnahmevertrag.

§ 17 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages oder der Teilnahme- und Gebührenordnung bedürfen der Schriftform.

§ 18 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Plön.

Kurssuche

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist derzeit leer

Unsere Programmbereiche

Gesellschaft

Sprachen

Kultur

Beruf

Gesundheit

Grundbildung

freie Plätze
freie Plätze
fast ausgebucht
fast ausgebucht
auf Warteliste
auf Warteliste
Kurs abgeschlossen
Kurs abgeschlossen
Kurs ausgefallen
Kurs ausgefallen
noch kein Termin bekannt
noch kein Termin bekannt
keine Onlineanmeldung
keine Onlineanmeldung

Kontakt

Kreisvolkshochschule Plön
Verbund der Volkshochschulen im Kreis Plön e.V.
Krabbe 17
24306 Plön

Kommissarische Leitung: Angela Dornberger

Tel.: 04522 / 23 27 
Email: info@kvhs-ploen.de
www.kvhs-ploen.de

Anmeldung und Beratung

Mo - Do: 8.00 - 16.00
Fr: 8.00 - 12.00