Teilnahmebedingungen

Teilnahme- und Gebührenordnung (TGO) der VHS Kappeln e. V.

§ 1 Geltung

Die TGO in der jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Teilnahmevertrages. Erhalt (siehe auch Programmheft) und Kenntnisnahme werden mit der Anmeldung bestätigt.

§ 2 Anmeldung zur Teilnahme

Soweit eine Anmeldung zu den Veranstaltungen vorgesehen ist, geschieht diese durch (Anmeldekarte, formlos schriftlich, Fax, telefonisch o.a.). Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren.

§ 3 Teilnahmebeschränkungen

Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen.

(z. B. Höchst-/Mindesteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im Übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.

§ 4 Höhe der Teilnahmegebühren

Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Die Gebührenkalkulation beruht auf einer Zahl von 8 TN. Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn der Fehlbetrag von diesen anteilig übernommen wird.

§ 5 Sonstige Gebühren

Zusätzliche Gebühren (z. B. für Bücher, für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) werden neben der Teilnahmegebühr erhoben. Sie werden im Programmheft angekündigt.

§ 6 Ermäßigungen

Ermäßigungen erhalten (auf Antrag beim VHS Leiter) folgende Personen: Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. „In begründeten Ausnahmefällen gewährt die VHS Ermäßigungen. Dies betrifft nicht gesundheitsfördernde Kurse." Ermäßigungen können nur gewährt werden, wenn die wirtschaftliche Lage der VHS dies zulässt.

§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Die Anmeldefrist endet 10 Tage vor Kursbeginn. Bei einer späteren Anmeldung kann die Teilnahme aus organisatorischen Gründen nicht garantiert werden. Sollte eine Teilnahme ermöglicht werden, muss der Teilnehmer die Einzahlung der Kursgebühr gegenüber dem Kursleiter bei Kursantritt belegen(Überweisungskopie o. Kontoauszug). Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.

Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt ausschließlich unbar per Überweisung.

§ 8 Rückstände und Mahnungen

Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der VHS werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. Bei Rückständen wird für jeden überfälligen Kalendermonat ein Säumniszuschlag von 5,00 € erhoben. Zusätzliche Kosten aus vertragswidrigem Rückruf geleisteter Zahlung im Rahmen einer Abrufermächtigung oder aus anderen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlungsabwicklung gehen zu Lasten des TN.

§ 9 Kündigung durch TN vor Veranstaltungsbeginn/Erstattung von Gebühren

Die Kündigung vor Veranstaltungsbeginn geschieht schriftlich oder mündlich. Es gilt das Datum des Einganges bei der VHS. Bis 1 Woche vor Beginn wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben; schon gezahlte Gebühren werden erstattet. Ab dann ist der volle Betrag fällig.

§ 10 Kündigung durch TN nach Veranstaltungsbeginn/Erstattung von Gebühren

Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.

§ 11 Absage und Abbruch von Veranstaltungen/Erstattung von Gebühren

Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch und Kürzung geschieht eine schriftliche Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gebühren nach § 5 werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden sind.

§ 12 Ausschluss von der Teilnahme

Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.

§ 13 Benutzungsordnung

Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen werden. Rauchen ist in allen Räumen und Gebäuden nicht gestattet.

§14 Gültigkeit

Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt das nicht die anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.

§15 Haftung

Die VHS Kappeln e. V. haftet nicht für irgendwelche Schäden, z. B. Unfall- oder Sachschäden. Eigentumsverlust usw., die während der Veranstaltungen und auf dem Wege von und zu den Lehrstätten eintreten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!

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Kontakt

Volkshochschule Kappeln e.V.

Hindenburgstr. 2 A
24376 Kappeln

Telefon: +49 (0) 4642 - 82 00 350
Fax: +49 (0) 4642 - 82 00 351
E-Mail: info@kappeln-vhs.de
www.kappeln-vhs.de

Anmeldung und Beratung

Dienstags: 15:00-17:00 Uhr
Donnerstags: 10:00-12:00 Uhr
Samstags: 11:00-13:00 Uhr