Teilnahmebedingungen

Teilnahme- und Gebührenordnung ( TGO )

§1 Geltung

Die Bedingungen in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Erhalt (s. auch Programmheft) und Kenntnisnahme werden mit der Anmeldung bestätigt.

§2 Anmeldung

Eine Anmeldung ist für alle Kurse, Exkursionen und sonstige Veranstaltungen erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren.
Anmeldungen können per  Post, Fax oder Internet vorgenommen werden. Persönliche und telefonische Anmeldungen nehmen wir gerne bei vorliegenden Daten an.
In der Regel erfolgt keine Bestätigung einer Anmeldung; sie gilt als angenommen, sofern keine Absage durch die VHS mitgeteilt wird.
Die Widerrufsbelehrung finden Sie hier

§3 Teilnahmebeschränkung

Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im Übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.

§ 4 Teilnehmergebühren

Die Kursgebühr setzt in der Regel 10 Teilnehmer voraus.
Nur der 1. Kurstermin von Kursen mit mehr als 7 Terminen kann als „Schnuppertermin“ genutzt werden. Bei Nichtgefallen muss vom Kurs zurückgetreten werden. Siehe § 7.
Für Exkursionen, Studienfahrten und -reisen gelten individuelle Bedingungen lt.
Ausschreibung. Ermäßigungen erhalten folgende Personen: 50 % für Bedürftige
(SGB II, Empfänger von Grundsicherungsleistungen und Sozialhilfe), 25% für
Studenten und Schüler bei Vorlage des Studenten- bzw. Schülerausweises
(ausgenommen die Kurse der jungen vhs) und Nachlass auf einen Kurs pro Semester für Ehrenamtskarteninhaber.  Nachweise sind spätestens in der
ersten Kurswoche in der Verwaltung zu hinterlegen

§4a Minderbelegung

Bei Minderbelegung besteht die Möglichkeit einer  Neuberechnung der Kursgebühr oder einer Verkürzung der Kursdauer. Die Höhe der Kursgebühr ist  ab dem 3. Kurstermin für beide Seiten verbindlich.

§4b Späterer Einstieg

Bei verspätetem Einstieg besteht kein Anspruch auf Minderung der Gebühren für  bereits durchgeführte Unterrichtsstunden.  

§ 5 Sonstige Gebühren und Kosten

Zusätzliche Kosten (z.B. für Arbeits- und Verbrauchsmaterial), für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeder Art, für Prüfungsgebühren werden neben der Teilnahmegebühr, ggf. anteilig, erhoben. Sie werden in der Regel im Semesterprogramm angekündigt; kursinterne Absprachen während des Kursverlaufes bedürfen der Zustimmung aller Teilnehmer.

§ 6 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Die Kursgebühren werden von den Teilnehmern per Lastschriftverfahren von der VHS Molfsee eingezogen. Die Gebühren für längerfristige Kurse werden 4 Wochen nach Kursbeginn eingezogen.  Die Gebühren für Veranstaltungen mit kurzer Dauer, bzw. Workshops,  werden nach Abschluss eingezogen.   
Teilnehmer, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, überweisen vor Kursbeginn die angegebene Kursgebühr.  Eventuell erhöhte Kursgebühren bei Minderbelegung müssen nachgezahlt werden.
Gebühren für Vorträge können an der Abendkasse entrichtet werden. Für Exkursionen, Studien-, Opern und Ballettfahrten gelten individuell angekündigte Zahlungsweisen.

§7 Kündigung / Rücktritt

Ein Rücktritt durch Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn muss schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle erklärt werden. Erfolgt die Kündigung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird kein Entgelt erhoben.

Ein Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist nur bei Benennen einer Ersatzperson, Wegzug oder Krankheit möglich. Eine Abmeldebescheinigung oder ein ärztliches Attest ist als Nachweis einzureichen.

Abmeldungen bei Nichtgefallen sind der Verwaltung unmittelbar, spätestens am nächsten Geschäftstag,  nach dem ersten Kurstermin schriftlich per Mail, Fax oder Brief mitzuteilen.  


Ein Rücktritt aus Erkrankungsgründen ist nur in der ersten Kurshälfte bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Entgelt, Sonderkosten oder ähnliches werden anteilig einbehalten. Es wird zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 € erhoben. Ist der Restbetrag kleiner als 10,00 € erfolgt keine Rückerstattung.
Ein Kurswechsel ist nur in Ausnahmefällen möglich.                                                                                                                                 

§ 8 Absage und Abbruch von Veranstaltungen / Rückzahlung von Gebühren

Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch erfolgt eine schriftliche Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehend Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Ausschluss von der Teilnahme

Die VHS kann Teilnehmer in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes durch häufiges verschuldetes Fehlen oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.

§ 10 Benutzungsordnung

Der Teilnehmer erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Rauchen ist in allen Räumen und Gebäuden nicht gestattet.

§ 11 Ferien

In den Schulferien werden in der Regel keine Veranstaltungen durchgeführt.
Näheres entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf der letzten Programmheftseite“ Wichtig zu wissen“. Über eventuelle Ausnahmen werde Sie von den Kursleitern in Kenntnis gesetzt.

§ 12 Haftung

Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 13 Höhere Gewalt

Wenn aufgrund höherer Gewalt die öffentlichen Schulen geschlossen bleiben (z.B. Glatteis), gilt dies auch in jedem Falle für die Veranstaltungen der VHS Molfsee. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren erwächst daraus nicht. In der Regel sind wir jedoch bemüht, den ausgefallenen Unterricht nachzuholen.

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Kontakt

VHS Molfsee e.V.

Mielkendorfer Weg 4
24113 Molfsee

Tel.: 0 431 / 6 59 97 68
Fax: 0 431 / 6 59 97 69

Email: info@vhs-molfsee.de
Internet: www.vhs-molfsee.de

Anmeldung und Beratung

Montags 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstags 10.00 - 12.00 Uhr
Freitags 10.00 - 12.00 Uhr