Nordhastedt - Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Nordhastedt e.V.

§ 1 Geltung

Die Bedingungen in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Erhalt (siehe auch Programmheft) und Kenntnisnahme werden mit der Anmeldung bestätigt.

§ 2 Anmeldung zur Teilnahme

Anmeldungen zu den öffentlich zugänglichen Veranstaltungen geschehen schriftlich mit Anmeldekarte / -bogen, Fax oder eMail/Internet. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren.

§ 3 Teilnahmebeschränkungen

Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.

§ 4 Höhe der Teilnahmegebühren

Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Langzeitkurse mit gestaffelter Zahlungsweise sind entsprechend gekennzeichnet.

§ 5 Sonstige Gebühren und Kosten

Zusätzliche Kosten (z.B. für Bücher, für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) werden neben der Teilnahmegebühr, ggfls. anteilig, erhoben. Solche zusätzlichen Kosten werden im Semesterprogramm angekündigt.

§ 6 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Die Gebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn zu zahlen (Zahlungseingang). Bei Langzeitkursen sind die Zahlungsmodalitäten in der Kursankündigung angegeben.

§ 7 Rückstände und Mahnungen

Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der VHS werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,- € erhoben. Bei Rückständen wird für jeden überfälligen Kalendermonat ein Säumniszuschlag von 3,- € erhoben. Zusätzliche Kosten aus vertragswidrigem Rückruf geleisteter Zahlungen im Rahmen einer Abrufermächtigung oder aus anderen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlungsabwicklung gehen zu Lasten des TN.

§ 8 Kündigung durch TN vor Veranstaltungsbeginn / Erstattung von Gebühren

Die Kündigung vor Veranstaltungsbeginn geschieht schriftlich, auch durch Fax oder eMail. Es gilt das Datum des Einganges bei der VHS. Bis einschließlich zum 7. Tag vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,- € erhoben; schon gezahlte Gebühren werden erstattet. Ab dann ist der volle Betrag fällig.

§ 9 Kündigung durch TN nach Veranstaltungsbeginn / Erstattung von Gebühren

Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.

§ 10 Absage und Abbruch von Veranstaltungen / Rückzahlung von Gebühren

Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine schriftliche Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kosten nach § 5 werden nur dann anteilig erstattet, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten noch nicht begründet worden sind.

§ 11 Ausschluß von der Teilnahme

Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes durch häufiges verschuldetes Fehlen oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.

§ 12 Benutzungsordnung

Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen werden. Rauchen ist in allen Räumen und Gebäuden nicht gestattet.

§ 13 Gültigkeit

Falls Teile der Bedingungen ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.

§ 14 Haftung

Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignisse nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

 

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Kontakt

Volkshochschule Nordhastedt e.V.
Hauptstraße 32
"Ole Schriewerie"
25785 Nordhastedt

Telefon: 04804/991
Fax: 04804/1813857 

Anmeldung und Beratung

Öffnungszeiten:
Di., 9.00 – 12.00 Uhr
Mi., 9.00 – 12.00 Uhr
Do., 14.00 – 18.00 Uhr

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