Die Lebensmittelsicherheit ist auf allen Stufen zu gewährleisten. Daher müssen alle, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ihre Kenntnisse über Gefahren bei der Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln auffrischen und zusätzlich ggf. die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (sog. Folgebelehrung) wiederholen, da bereits kleine Nachlässigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln große Folgen für viele haben können. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt haftet auch zivil- und strafrechtlich dafür, dass die Produkte einwandfrei sind gesundheitlich unbedenklich verzehrt werden können. Darüber hinaus sollen die Schulungen das Verständnis für betriebliche Hygienemaßnahmen erhöhen und Hygienekenntnisse im Hinblick auf die betrieblichen Produktionsprozesse vermitteln.
Zielgruppe:
Dies können der Unternehmer selbst wie auch all seine Mitarbeiter sein, dabei kommt es nicht darauf an, ob diese in Voll- oder Teilzeit arbeiten oder etwa nur Aushilfskräfte sind.
Mitarbeitende in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie z.B. Schulküchen, auch pädagogische Fachkräfte, Kindergärten, Altenheime, Tagesmütter, Tafel, essen auf Rädern, Arbeitskräfte, die in der Spülküche arbeiten.
Personen gastronomischer Einrichtungen, wie Saison- und Aushilfskräfte.
Auch Personen, die kellnern und dabei die Küche betreten müssen oder zusätzlich in der Küche helfen sind zu schulen.
Die Schulung richtet sich auch an ehrenamtlich Tätige, die an der Planung und Durchführung von Feiern beteiligt sind oder regelmäßig Speisen herstellen oder ausgeben.
Folgende Schulungsthemen werden u.a. erläutert:
- gesetzliche Grundlagen
- Mikrobiologie
- Mängel bei Produktions- und Personalhygiene
- Anforderung an Kühlung und Lagerung
- Maßnahmen und Kontrollen
- Dokumentationspflichten
- Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Beachten Sie: fehlende Nachweise über die erforderlichen Belehrungen bzw. Folgebelehrungen oder Nichtbeachtung der Vorgaben führen zu straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren.
Die Schulung richtet sich nach den Vorgaben des § 4 Lebensmittel-Hygiene Verordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygiene sowie dem Infektionsschutzgesetz.
Es erfolgt die Ausgabe einer Teilnahmebescheinigung (auch als Nachweis für die amtliche Kontrolle).
Termine und Themen können nach Absprache, auch für Gruppen durchgeführt werden.