Die Teilnahme- und Gebührenordnung in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Die Kenntnisnahme wird mit der Anmeldung bestätigt.
Anmeldung - schriftlich per Fax oder eMail/Internet, telefonisch oder persönlich bei der KVHS – ist erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren. Bei Überbelegung oder Kursausfall erfolgt eine Benachrichtigung.
Die KVHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Die Gebührenkalkulation für die meisten Kurse beruht auf einer Zahl von 10 Teilnehmern (TN). Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn eine entsprechend höhere Gebühr von den restlichen Teilnehmern anteilig übernommen wird oder die Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt wird.
Bei Sprachkursen entstehen i.d.R. zusätzliche Kosten für das jeweilige Lehrbuch. Auf evtl. weitere zusätzliche Kosten (z.B. für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) wird in der Ausschreibung hingewiesen.
können leider nicht gewährt werden.
Die Gebühren sind zum Kursbeginn zu überweisen. Auf Antrag kann Ratenzahlung eingeräumt werden.
Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der KVHS werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Zusätzliche Kosten aus vertragswidrigem Rückruf geleisteter Zahlungen im Rahmen einer Abrufermächtigung oder aus anderen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlungs-abwicklung gehen zu Lasten des TN.
Die Kündigung der Anmeldung ist bis zum 4. Tag vor Kursbeginn möglich. Danach ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Gebühren nach § 5 werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden sind.
Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fern-bleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.
Die KVHS kann wegen Ausfalls von Dozenten, Unterbelegung oder anderer triftiger Gründe eine Veran-staltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kosten nach § 5 werden nur dann anteilig erstattet, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten noch nicht begründet worden sind.
Die KVHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der KVHS bleiben bestehen.
Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der KVHS eingesehen werden.
Die KVHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die Daten der KVHS werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung im Verbund der Volkshochschulen im Kreis Plön durch die Kreisvolkshochschule Plön verarbeitet. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist vertraglich sichergestellt.
Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der An-meldung geschlossenen Teilnahmevertrag.
Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages oder der Teilnahme- und Gebührenordnung bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand für beide Teile ist Plön.
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