Teilnahmebedingungen

Teilnahme- und Gebührenordnung (TGO)

§ 1 - Geltung

Die TGO in der jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Tei1nahmevertrages. Erhalt (siehe auch Programmheft) und Kenntnisnahme werden mit der Anmeldung bestätigt.

§ 2 - Anmeldung zur Teilnahme

Soweit eine Anmeldung zu den Veranstaltungen vorgesehen ist, geschieht diese per Anmeldekarte / - bogen, formlos schriftlich, e-mail, per Internetanmeldung, oder telefonisch Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren. Eine Stornierung der Anmeldung zum Kurs muss spätestens am dritten Werktag vor Veranstaltungsbeginn dem VHS-Büro bekannt gegeben werden. Abmeldungen bei den Kursleitenden sind unwirksam! Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt ebenfalls nicht als Abmeldung! Die Nichteinhaltung der Abmeldefrist verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung von 50 % des Entgelts.

§ 3 - Teilnahmebeschränkungen

Die VHS kann für einzelne Veranstaltung Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im Übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.

§ 4 - Höhe der Teilnahmegebühren

Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt Die Gebührenkalkulation beruht auf einer Zahl von TN. Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn das Fehl von diesen anteilig; übernommen wird.)

§ 5 - Sonstige Gebühren

Zusätzliche Gebühren (z.B. für Bücher, für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) werden neben der Teilnahmegebühr, ggf. anteilig, erhoben. Sie werden im Semesterprogramm angekündigt.

§ 6 - Ermäßigungen

Ermäßigungen erhalten (VHS-Leiter/in) folgende Personen: Auszubildende, Schüler, Studenten, Empfängern von Arbeitslosgengeld I oder II sowie Grundwehr- und Ersatzdienstleistende wird auf Antrag nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 50 & Ermäßigung gewährt. Über Ausnahmen entscheidet die VHS-Leitung. Die Ermäßigung entfällt, wenn der Kurs von anderen Stellen gefördert wird; ebenso wird keine Ermäßigung bei Vorträgen, Studienreisen und entsprechend gekennzeichneten Kursen sowie auf Lehrmaterial gewährt.

§ 7 - Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Die Gebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind spätestens bis 7 Tage vor vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen (Zahlungseingang). Bei längerdauernden Kursen kann -ohne die Fälligkeit der Gesamtsumme zu beeinträchtigen - auf Antrag Ratenzahlung eingeräumt werden (ggf. Bei monatlicher Zahlungsweise sind die Gebühren bis zum 10. eines jeden Monats zu zahlen (Zahlungseingang). Bankverbindung: • Sparkasse Holstein IBAN: DE02 2135 2240 0000 0045 80 BIC: NOLA DE21 HOL

§ 8 - Rückstände und Mahnungen

Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der VHS werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 1,50 € erhoben. Zusätzliche Kosten aus vertragswidrigem Rückruf geleisteter Zahlungen im Rahmen einer Abrufermächtigung oder aus anderen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlungsabwicklung gehen zu Lasten des TN.

§ 9 - Kündigung durch TN vor Veranstaltungsbeginn I Erstattung von Gebühren

Die Kündigung vor Veranstaltungsbeginn geschieht schriftlich. Es gilt das Datum des Einganges bei der VHS. Bis4 Wochen vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben; schon gezahlte Gebühren werden erstattet. Ab dann ist der volle Betrag fällig.

§ 10 - Kündigung durch TN nach Veranstaltungsbeginn / Erstattung von Gebühren

Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.

§ 11 - Absage und Abbruch von Veranstaltungen / Erstattung von Gebühren

Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine schriftliche Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Erstattungsfähiges Entgelt wird nur auf Antrag des Teilnahmenden zurück überwiesen. Anderenfalls wird ein Guthaben vermerkt.

§ 12 - Ausschluss von der Teilnahme

Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.

§ 13 - Benutzungsordnung

Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen werden. Rauchen ist in allen Räumen und Gebäuden nicht gestattet.

§ 14 - Gültigkeit

Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.

§ 15 - Haftung

Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignisse nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

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Kontakt

Gemeinde Süsel
Volkshochschule

An der Bäderstraße 64
23701 Süsel

Telefon: 04521 793118
E-Mail: info@vhs-suesel.de

Öffnungszeiten

Leitung: 
Mo., Do.: 10:00 - 13:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Verwaltung: 
Di., Mi.: 9:00 - 13:00 Uhr