Die Bedingungen in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Erhalt (siehe auch Programmheft) und Kenntnisnahme werden mit der Anmeldung bestätigt.
Anmeldungen zu den öffentlich zugänglichen Veranstaltungen geschehen schriftlich mit Anmeldekarte / -bogen, Fax oder eMail/Internet. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren.
Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Langzeitkurse mit gestaffelter Zahlungsweise sind entsprechend gekennzeichnet.
Zusätzliche Kosten (z.B. für Bücher, für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) werden neben der Teilnahmegebühr, ggfls. anteilig, erhoben. Solche zusätzlichen Kosten werden im Semesterprogramm angekündigt.
Die Gebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn zu zahlen (Zahlungseingang). Bei Langzeitkursen sind die Zahlungsmodalitäten in der Kursankündigung angegeben.
Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der VHS werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,- € erhoben. Bei Rückständen wird für jeden überfälligen Kalendermonat ein Säumniszuschlag von 3,- € erhoben. Zusätzliche Kosten aus vertragswidrigem Rückruf geleisteter Zahlungen im Rahmen einer Abrufermächtigung oder aus anderen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlungsabwicklung gehen zu Lasten des TN.
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