Allgemeine Geschäftsbedingungen der VHS Kappeln e.V.

§ 1 Leistungsspektrum/Vertragsgegenstand

Die VHS Kappeln (Anbieterin) bietet Veranstaltungen vorwiegend für Erwachsene in den Bereichen der politischen, kulturellen, gesundheitlichen, sprachlichen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung an. Sie sind im Programmheft ausgewiesen, richten sich in der Durchführung nach dem jeweiligen Ablaufplan und stehen i.d.R. allen Personen zur Teilnahme offen. Für spezielle Veranstaltungen (z.B. Reisen, Theaterfahrten etc.) können die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch besondere Vertragsgestaltung erweitert/ eingeengt werden. Außerdem umfasst das Angebot spezielle Veranstaltungen für geschlossene Gruppen nach besonderer Vereinbarung.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag über die Teilnahme kommt i.d.R. mit der Entgegennahme der Anmeldung oder bei bestimmten Veranstaltungen mit Zahlung des Eintrittes zustande. Die Anbieterin kann davon abweichend die Teilnahme an Voraussetzungen knüpfen, auf bestimmte Gruppen beschränken und Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen festsetzen. Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt werden. Im Übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht, benachrichtigt wird nur im negativen Fall. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die Teilnahme- und Gebührenordnung in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung geschlossenen Vertrages. Erhalt (siehe auch Programmheft) und Kenntnisnahme werden mit der Anmeldung bestätigt.

§ 3 Anmeldung

Soweit eine Anmeldung vorgesehen ist, geschieht diese formlos schriftlich, über Vertragsformular (für bestimmte Veranstaltungen), Fax, E-Mail, telefonisch o. Ä. Die Anmeldung ist verbindlich, s. aktuelles Kursprogramm und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

§ 4 Teilnahmegebühren

Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Programmheft angekündigt. Sie ist unabhängig von den Leistungen Dritter. Die Gebührenkalkulation beruht auf einer Zahl von 8 TN. Eine Veranstaltung kann mit weniger TN stattfinden, wenn die Differenz von diesen anteilig übernommen wird.

§ 5 Sonstige Gebühren und Kosten

Zusätzliche Kosten (z.B. für Bücher, für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren etc.) werden neben der Teilnahmegebühr erhoben. Solche zusätzlichen Kosten werden in der Regel im Programmheft angekündigt.

§ 6 Ermäßigungen

Ermäßigungen erhalten auf Antrag beim Leiter der VHS unter Umständen Arbeitslose und

Sozialhilfeempfänger

(ggf. unter Ausschluss bestimmter Veranstaltungen) je nach wirtschaftlicher Lage der VHS in begründeten Ausnahmefällen. Dies betrifft nicht gesundheitsfördernde Veranstaltungen.

§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Die Gebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in einer Summe zu zahlen (Zahlungseingang). Bei Veranstaltungen von überdurchschnittlicher Dauer kann – ohne die Fälligkeit der Gesamtsumme zu beeinträchtigen – auf Antrag und nach Rücksprache mit der VHS Ratenzahlung eingeräumt werden. Bei Veranstaltungen mit gestaffelter Zahlungsweise und/oder eigenen Kündigungsmodalitäten gilt i.d.R. monatliche Zahlung. Bei gestaffelter Zahlungsweise sind die Gebühren bis zum 10. eines jeden Monats zu zahlen (Zahlungseingang).

§ 8 Rückstände und Mahnungen

Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der Anbieterin werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben. Bei Rückständen wird für jeden überfälligen Kalendermonat ein Säumniszuschlag von 5 € erhoben. Zusätzliche Kosten aus vertragswidrigem Rückruf geleisteter Zahlungen im Rahmen einer Abrufermächtigung oder aus anderen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlungsabwicklung gehen zu Lasten des TN.

§ 9 Kündigung durch Teilnehmer/innen vor Veranstaltungsbeginn/Erstattung von Gebühren

Die Kündigung geschieht schriftlich. Es gilt das Datum des Einganges bei der Anbieterin. Bis eine Woche vor Beginn wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben; schon gezahlte Gebühren werden erstattet. Ab dann ist der volle Betrag fällig; Gebühren nach § 5 werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten begründet worden sind. Ein Wechsel von Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Veranstaltungen mit gestaffelter Zahlungsweise und/oder eigenen Kündigungsmodalitäten ist der Betrag bis zum Ausscheiden entsprechend vertragsgemäßer Kündigung fällig.

§ 10 Kündigung durch Teilnehmer/innen nach Veranstaltungsbeginn/Erstattung von Gebühren

Die Kündigung geschieht schriftlich. Die Gesamtsumme noch ausstehender Gebühren wird sofort fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf. Ein Wechsel von Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Kündigung der Teilnahme an Veranstaltungen mit gestaffelter Zahlungsweise und/oder eigenen Kündigungsmodalitäten geschieht vertragsgemäß zum Quartalsende. Sie muss spätestens einen Monat vor Quartalsende bei der Anbieterin eingegangen sein. Die Gebühr ist bis zum Ausscheiden entsprechend der Kündigung zu zahlen.

§ 11 Kürzung, Absage und Abbruch von Veranstaltungen/Rückzahlung von Gebühren

Die Anbieterin kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen, kürzen oder vor Beendigung abbrechen. Sie kann inhaltsgleiche Veranstaltungen räumlich und zeitlich zusammenlegen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch und Kürzung geschieht eine schriftliche Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gebühren nach § 5 werden nur dann anteilig erstattet, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten noch nicht begründet worden sind.

§ 12 Ausschluss von der Teilnahme

Die Anbieterin kann einen Teilnahmevertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grund mit der Folge des Ausschlusses von der Veranstaltung kündigen. Wichtige Gründe sind vor allem Störungen des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen, Zahlungsverzug bzw. -rückstand zur Mitte der Veranstaltung oder Verzug mit 2 Ratenzahlungen , das Kopieren von Softwareprodukten und das Entfernen von Datenträgern, das vorsätzliche, grob fahrlässige oder fahrlässige Zerstören oder Beschädigen von Gebäuden, Einrichtung, Ausbildungsobjekten u.Ä. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet, TN sind in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Offene Forderungen der Anbieterin bleiben bestehen, überzahlte Beträge werden aufgerechnet. Bei Veranstaltungen mit gestaffelter Zahlungsweise und/oder eigenen Kündigungsmodalitäten erlischt die Zahlungsverpflichtung entsprechend der nächstmöglichen Kündigung.

§ 13 Teilnahmebescheinigungen / Zeugnisse

Für bestimmte ausgewiesene Veranstaltungen werden Zertifikate/Zeugnisse ausgestellt. Sie werden erst ausgehändigt, wenn alle Gebühren und evtl. sonstigen Forderungen der Anbieterin beglichen sind. Für andere Veranstaltungen kann auf Wunsch (ggf. Ausnahmen) eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

§ 14 Benutzungsordnung

Der/Die Teilnehmer/in erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der Anbieterin eingesehen werden. Rauchen ist in allen Räumen und Gebäuden nicht gestattet. Alle Einrichtungs- und sonstigen Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.

§ 15 Gültigkeit

Sind einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, so beeinträchtigt das nicht die anderen Bestimmungen oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.

§ 16 Haftung

Die Anbieterin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihres Personals und ihrer Erfüllungsgehilfen und im Rahmen weiterer gesetzlicher Vorgaben. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 17 Werbung und Verkauf

Werbung und Verkauf für Dritte in Zusammenhang mit den Veranstaltungen oder in den Räumlichkeiten der Anbieterin sind ohne deren Zustimmung ausgeschlossen.

§ 18 Änderungen/Gerichtsstand

Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages oder der allgemeinen

Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für beide Teile ist Kappeln.

 

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Kontakt

Volkshochschule Kappeln e.V.

Hindenburgstr. 2 A
24376 Kappeln

Telefon: +49 (0) 4642 - 82 00 350
Fax: +49 (0) 4642 - 82 00 351
E-Mail: info@kappeln-vhs.de
www.kappeln-vhs.de

Anmeldung und Beratung

Dienstags: 15:00-17:00 Uhr
Donnerstags: 10:00-12:00 Uhr
Samstags: 11:00-13:00 Uhr