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Kursprogramm aus Gesundheitspolitik, -wesen

wenig Teilnehmer Schulung zur Lebensmittelhygiene und Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

vhs Bordesholm-Wattenbek Huus an´n Markt , ab Sa., 07.11.26, 10:00 Uhr

Die Lebensmittelsicherheit ist auf allen Stufen zu gewährleisten. Daher müssen alle, die insbesondere mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, ihre Kenntnisse über Gefahren bei der Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln auffrischen und zusätzlich ggf. die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (sog. Folgebelehrung) wiederholen. Bereits kleine Nachlässigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln können schwerwiegende Folgen für Viele haben. Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt haftet auch zivil- und strafrechtlich dafür, dass die Produkte einwandfrei sind, gesundheitlich und unbedenklich verzehrt werden können. Von Ausnahmen abgesehen zählen sie zu den "Lebensmittelunternehmern", die die Verantwortung tragen. Darüber hinaus sollen die Schulungen das Verständnis für betriebliche Hygienemaßnahmen erhöhen und Hygienekenntnisse im Hinblick auf die betrieblichen Produktionsprozesse vermitteln. Aufgrund der derzeitigen Situation wird auch das Thema Corona-Virus/ Lebensmittelsicherheit angesprochen.


Die Schulung richtet sich nach den Vorgaben des § 4 Lebensmittel-Hygiene Verordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygiene sowie dem Infektionsschutzgesetz i.d.j.g.F.. Es erfolgt die Ausgabe einer Teilnahmebescheinigung (auch als Nachweis für die amtliche Kontrolle).


Die Schulung ist nicht nur für den im Lebensmittelbereich beruflich tätigen Personenkreis, sondern ggf. auch für diejenigen erforderlich, die in anderen Bereichen (z.B. Tafel, Tagesmutter, o.ä.) Lebensmittel abgeben und zu den Lebensmittelunternehmern zählen.

Termine und Themen können nach Absprache auch für Gruppen durchgeführt werden.


Lernziel: Erwerb des notwendigen Nachweises über "Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz", eine Voraussetzung, um Lebensmittel herzustellen, zu behandeln und in den Verkehr zu bringen.


Zum Dozenten: Dr. Gerhard Stengel ist Fachtierarzt für Lebensmittelhygiene mit der Zusatzbezeichnung "Hygiene- und Qualitätsmanagement im Lebensmittelbereich"

Anmeldung möglich Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Online

vhs Tangstedt ab Do., 19.11.26, 10:00 Uhr

Schnell kann es im Leben passieren, dass man sich in einer Situation befindet, in der eine rechtliche Vertretung notwendig wird. Können einen dann die nahen Angehörigen automatisch vertreten? Welche Dinge sollte man unbedingt regeln? Wir zeigen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo die Stolpersteine liegen. Der Vortrag der Verbraucherzentrale ist gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Er findet statt in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein.

Vor der Veranstaltung senden wir Ihnen einen Link zu. Dazu brauchen wir Ihre Mail-Adresse.

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.


Der Vortrag der Verbraucherzentrale ist gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Er findet statt in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein.


Anmeldung

Ihr Name, mit dem Sie sich anmelden, ist im Chatfenster für alle teilnehmenden Personen einzusehen. Wenn Sie dies nicht möchten, benutzen Sie bitte ein Pseudonym.


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Der Online-Vortrag wird nicht aufgezeichnet. Auch können wir Ihnen die Folien nicht zur Verfügung stellen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich selbst Notizen zu machen.


Eine rechtzeitige Anmeldung ist zwingend notwendig, damit sie sich mit dem von uns erhaltenen Zugangslink einloggen können.

Wer kennt das nicht: Gutgemeinte Ratschläge beim Essen, verlockende Versprechen in der Werbung und Mythen, getarnt als Allgemeinwissen. Doch was stimmt eigentlich und was ist ein Gerücht?


Nehmen Sie teil und testen Sie Ihr Wissen. Anhand vieler Beispiele aus jahrelanger Verbraucherarbeit werden Mythen aufgedeckt und Hintergründe erklärt. So manche Erkenntnis wird Sie überraschen, zum Schmunzeln bringen oder für mehr Wissen sorgen.


Die Veranstaltung ist ein kostenfreies Vortragsangebot der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und findet in Kooperation mit den Volkshochschulen Schleswig-Holsteins statt.

Eine rechtzeitige Anmeldung ist zwingend notwendig, damit sie sich mit dem von uns erhaltenen Zugangslink einloggen können.

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Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.V.

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