Satzung über Honorare und Entgelte der Volkshochschule (VHS) des Amtes Schenefeld
§ 1 Geltungsbereich und Grundsatz
Die Volkshochschule (VHS) ist eine öffentliche Einrichtung des Amtes Schenefeld. Die VHS untersteht dem Amtsausschuss. Die Abwicklung der Kassengeschäfte erfolgt durch die Amtsverwaltung Schenefeld.
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule sowie für die Tätigkeit von Kursleitenden und Mitarbeitenden gelten die nachstehenden Bestimmungen. Die VHS erfüllt ihren öffentlichen Bildungsauftrag unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Ziele.
§ 2 Honorare
1. Vertragsgestaltung
- Mit nebenberuflichen Mitarbeitenden werden Dozentenverträge für freie Mitarbeiter abgeschlossen. Die Honorare und eventuelle Nebenleistungen sind schriftlich zu vereinbaren. Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für den Einsatz freiberuflicher Lehrkräfte werden dem Dozenten ausgehändigt.
2. Honorare
- Bei vorzeitiger Kursabsage wird das Honorar nur für tatsächlich gehaltene Stunden gezahlt.
- Für ohne Zustimmung der VHS-Leitung zusätzlich gehaltene Kursstunden wird kein Honorar gezahlt.
- Für Vorträge im Rahmen von Vortragsreihen und Einzelveranstaltungen werden die Honorare im Einzelfall unter Berücksichtigung des Umfangs, des Aufwands und der Bedeutung des Vortrags festgelegt.
4. Fälligkeit und Reisekosten
- Honorare werden nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung fällig.
- Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz gezahlt und mit dem Honorar abgerechnet.
§ 3 Teilnahmeentgelte
1. Struktur der Entgeltberechnung
- Das Teilnahmeentgelt besteht aus einer Basispauschale und einem nach Unterrichtsstunden berechneten Grundentgelt. Hinzu kommen ggf. Nebenkosten (z.B. Material).
- Die Berechnung erfolgt pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) und pro Teilnehmer*in.
2. Mindestbeteiligung und Teilnehmerzahl
- Bei Unterschreiten der Mindestbeteiligung kann ein Kurs nur stattfinden, wenn die Kosten durch das Entgelt der tatsächlichen Teilnehmer*innen gedeckt werden.
- Die Mindestanzahl an Teilnehmenden wird von der VHS-Leitung unter Berücksichtigung des Honorars und didaktischer Konzepte festgelegt.
3. Entgelthöhe
- Für Veranstaltungen mit besonderem gesellschaftlichen, bildungs- oder sozialpolitischen Interesse können niedrigere Entgelte oder Entgeltbefreiung gewährt werden.
- Zusätzlich wird ein Grundentgelt für Verwaltungsleistungen erhoben welche anhand der jeweiligen Unterrichtseinheiten (UE´s) berechnet werden.
4. Fälligkeit und Zahlung
- Die Entgelte sind mit Kursbeginn fällig und in der Regel unbar (per Überweisung) zu entrichten.
§ 4 Sonderregelungen und Gebührenfreiheit
- Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl kann das Entgelt pro Person erhöht oder der Kursumfang reduziert werden.
- Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen werden kostendeckend kalkuliert.
- Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen sind möglich.
- Materialkosten können im Entgelt enthalten oder gesondert berechnet werden.
- Musikkurse müssen mindestens honorardeckend geplant werden.
Gebührenfreie Veranstaltungen sind als solche zu kennzeichnen und umfassen:
- Veranstaltungen, die durch Dritte voll finanziert werden,
- Veranstaltungen, die keine regulären Kurse sind,
- Veranstaltungen ohne Honorare.
§ 5 Rücktritt und Gebührenerstattung
- Ein Rücktritt ist generell schriftlich gegenüber der VHS-Geschäftsstelle zu erklären.
Rücktrittsfristen:
- Veranstaltungen: bis eine Woche vor Beginn,
- Musikschulkurse (Dauerkurse z.B. Klavier) 3 Monate zum Semesterende. Wenn keine schriftliche Kündigung erfolgt läuft der Vertrag um ein weiteres Semester weiter.
- Bildungsurlaubsseminare, Studienfahrten/Kurse mit auswärtiger Unterbringung: bis sechs Wochen vor Beginn, sofern keine Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen.
- Bei fristgemäßem Rücktritt sowie Absage durch die VHS wird das Entgelt erstattet.
- Bei zwingenden Gründen (z.B. Krankheit, Umzug) kann auf Antrag eine anteilige Erstattung erfolgen.
§ 6 Datenschutz
- Die VHS erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich zur automatisierten Verwaltung.
- Erhobene Daten: Name, Vorname, Geburtsjahr, Adresse, Telefon, E-Mail, ggf. Nachweis für Gebührenermäßigung.
- Bei Minderjährigen werden auch Daten der Erziehungsberechtigten erfasst.
- Ohne Bereitstellung der erforderlichen Daten ist die Teilnahme bzw. eine Gebührenermäßigung ausgeschlossen.
- Die Informationspflichten gemäß Landesdatenschutzgesetz werden auf der Internetseite der VHS veröffentlicht.
§ 7 Teilnahmebedingungen
- Teilnahme ab 16 Jahren, für die „Junge VHS“ ab 14 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten; unter 14 Jahren nur in Begleitung. Abweichende Altersgrenzen gelten, die dann in den Kursbeschreibungen angegeben werden.
- Die Zulassung zu Kursen kann vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
- Auf Antrag kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Honorar- und Entgeltsatzung vom 09. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung vom 24. November 2022 sowie die Entgeltsatzung vom 24. November 2022 außer Kraft. Die vorstehende Satzung ist auszufertigen und bekannt zu machen.
Schenefeld, den 09. Mai 2025
Das Dokument als PDF zum Herunterladen