Teilnahmebedingungen

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die nachstehenden Bedingungen an:

  1. In der Regel werden nur Kurse mit mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt. Gehen weniger Anmeldungen ein, so muss der Kursus ausfallen, es sei denn, die Teilnehmer sind bereit, eine höhere Kursgebühr zu zahlen. Gegebenenfalls sorgt der/die Kursleiter/in bei der ersten Unterrichtsveranstaltung für eine entsprechende Beschlussfassung. Bei Ausfall des Kurses werden die eingezahlten Gebühren zurückerstattet.
    Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  2. Anmeldungen sind verbindlich!
    Abmeldungen spätestens eine Woche vor Kursbeginn, andernfalls ist die volle Gebühr fällig!

  3. Bei regelmäßiger Teilnahme an berufsbildenden Kursen kann nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Über die Bedingungen zum Erwerb von Zertifikaten - zum Beispiel in Sprachkursen - unterrichten die Kursleiter/innen.
    Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage bei den Krankenkassen sind für Mitglieder frei, Nichtmitglieder zahlen € 2,-.

  4. Für die Teilnehmer an VHS-Kursen besteht Körper- und Sachdeckungsschutz ausschließlich im Rahmen der Satzung des Kommunalen Schadenausgleichs Schleswig-Holstein. Weitere Ansprüche seitens der Hörer/innen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

  5. Mit der Anmeldung wird dem Veranstalter die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden.

  6. Teilnahmegebühr: Die von Ihnen zu zahlende Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Kursankündigung im Semesterprogramm. Bitte überweisen Sie Ihre Kursgebühr erst nach dem 1. Kurstag. Einzahlungen bitte unter Angabe der Kurs-Nr. auf eines unserer Bankkonten bei der Sparkasse Westholstein oder Volksbank Horst (die Bankverbindungen finden Sie auf Seite 5 in diesem Heft). Die Zahlung kann auch in bar bei der Anmeldung in unserer Geschäftsstelle erfolgen.

  7. Besondere Bedingungen für den Instrumentenunterricht:
    a) Zahlungen werden grundsätzlich im Sepa-Lastschriftmandat durchgeführt. Der Lastschrifteinzug erfolgt spätestens bis zum 10. eines Monats für den laufenden Monat. Im Textfeld des Einzuges sind gemäß Sepa-Richtlinien unsere Gläubiger-ID und ihre Mandatsnummer aufgeführt.

    b) Die Unterrichtsbeiträge sind Jahresentgelte. Sie werden in 12 gleichen Monatsraten berechnet und per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden sind gebührenpflichtig. Auf Veranlassung des Lehrers ausgefallene Stunden werden nachgeholt. Sollte dies in besonderen Fällen nicht möglich sein, so erfolgt eine entsprechende Rückerstattung der Gebühren.

    c) Soll der Unterricht von Semester zu Semester weiter erfolgen, so brauchen Sie nichts zu veranlassen.

    d) Wünschen Sie keine Fortsetzung des Unterrichts, so muss die Kündigung in schriftlicher Form unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende erfolgen. Kündigungstermine: 31.3./30.6./31.8./31.12.

    e) Die Gebühren betragen:
         1. für Einzelunterricht bei einer Unterrichtsstunde (45 Min.) wöchentlich - pro Monat € 95,00
         2. für Unterricht in einer Zweiergruppe (45 Min.) wöchentlich - pro Monat € 63,00 pro Person
         3. für Einzelunterricht bei 30 Min. wöchentlich - pro Monat € 65,00

  8. Jugendvolkshochschule
    Die unten aufgeführten Gemeinden im Amtsbereich Horst-Herzhorn fördern den Besuch der meisten Kurse der VHS für Jugendliche und Kinder. (siehe Kursbeschreibung).
     

     

    Gruppe

    Einzelunterricht

    Horst

    50 %

    25 %

    Altenmoor

    50 %

    25 %

    Hohenfelde

    75 %

    --

    Kiebitzreihe

    50 %

    25 %

    Sommerland

    50 %

    25 %

    Danach werden Kinder und Jugendliche über 18. Jahre (sofern für sie Anspruch auf Zahlung von Kindergeld besteht) von den oben genannten Gemeinden gefördert. Die Förderung erfolgt nur bei regelmäßiger Teilnahme, ansonsten ist die vollständige Gebühr zu entrichten. Errechnen Sie sich anhand der o. g. Prozentzahlen Ihre spezifische Kursgebühr und überweisen Sie dann bitte diese ermäßigte Gebühr unter Angabe des Geburtsdatums Ihres Kindes bzw. mit dem Vermerk „Kindergeldanspruch“.

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Kontakt

Volkshochschule Horst e.V.
- Geschäftsstelle -
Vereinshaus 'Op de Host'
Schulstraße 1b
25358 Horst (Holst.)

Tel.  0 41 26 - 39 65 52
Fax  0 41 26 - 39 69 38

Mail   info@vhs-horst.de 

www.vhs-horst.de

 

Anmeldung und Beratung

 Bürozeiten:

Dienstag     09.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag  09.00 - 11.00 Uhr
            und  16.00 - 18.00 Uhr

 

Während der Ferien der öffentlichen Schulen bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.