Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. Oktober 1988 folgende Teilnahme- und Gebührenordnung erlassen:
Die TGO in der jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Teilnahmevertrages. Erhalt (siehe auch Programmheft) und Kenntnisnahme werden mit der Anmeldung bestätigt.
Anmeldungen zu den öffentlich zugänglichen Veranstaltungen geschehen schriftlich (Anmeldekarte, Fax, e-Mail) oder telefonisch. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebenkosten. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.
Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindesteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Die Gebührenkalkulation beruht auf einer Zahl von 8 Teilnehmern (TN), Computerkurse 10 TN.
Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn das Fehl von den TN übernommen wird.
Zusätzliche Gebühren (z.B. für Bücher, Arbeits- und Verbrauchsmaterial) werden neben der Teilnahmegebühr erhoben.
Die Gebühr ermäßigt sich um 50% für Hartz IV-Empfänger, Schüler und Studenten. Die Ermäßigung gilt nicht für Kinder- und EDV-Kurse. Ermäßigungen sind bei Anmeldung zu beantragen.
Am ersten Veranstaltungstag werden Überweisungsträger an die TN ausgegeben.
Die Gebühren sind spätestens bis zum dritten Veranstaltungstermin zu zahlen.
Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 EUR erhoben.
Die Kündigung der Anmeldung ist bis 4 Tage vor Kursbeginn möglich, schon gezahlte Beträge werden erstattet.
Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig.
Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls von Dozenten oder anderer trifftiger Gründe eine Veranstaltung absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine schriftliche Mitteilung; Gebühren werden bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet.
Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes durch häufiges verschuldetes Fehlen oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.
Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen werden. Rauchen ist allen Räumen und Gebäuden nicht gestattet.
Falls Teile der Bedingungen ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.
Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
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