Teilnahmebedingungen

Teilnahme- und Gebührenordnung der VHS Schönkirchen (TOG)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. Oktober 1988 folgende Teilnahme- und Gebührenordnung erlassen:

§ 1 Geltung

Die TGO in der jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Teilnahmevertrages. Erhalt (siehe auch Programmheft) und Kenntnisnahme werden mit der Anmeldung bestätigt.

§ 2 Anmeldung zur Teilnahme

Anmeldungen zu den öffentlich zugänglichen Veranstaltungen geschehen schriftlich (Anmeldekarte, Fax, e-Mail) oder telefonisch. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebenkosten. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

§ 3 Teilnahmebeschränkungen

Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/ Mindesteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.

§ 4 Höhe der Teilnahmegebühren

Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt. Die Gebührenkalkulation beruht auf einer Zahl von 8 Teilnehmern (TN), Computerkurse 10 TN.
Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn das Fehl von den TN übernommen wird.

§ 5 Sonstige Gebühren

Zusätzliche Gebühren (z.B. für Bücher, Arbeits- und Verbrauchsmaterial) werden neben der Teilnahmegebühr erhoben.

§ 6 Ermäßigungen

Die Gebühr ermäßigt sich um 50% für Hartz IV-Empfänger, Schüler und Studenten. Die Ermäßigung gilt nicht für Kinder- und EDV-Kurse. Ermäßigungen sind bei Anmeldung zu beantragen.

§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise

Am ersten Veranstaltungstag werden Überweisungsträger an die TN ausgegeben.
Die Gebühren sind spätestens bis zum dritten Veranstaltungstermin zu zahlen.

§ 8 Rückstände und Mahnungen

Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 EUR erhoben.

§ 9 Kündigung durch TN vor Veranstaltungsbeginn/Erstattung von Gebühren

Die Kündigung der Anmeldung ist bis 4 Tage vor Kursbeginn möglich, schon gezahlte Beträge werden erstattet.

§ 10 Kündigung durch TN nach Veranstaltungsbeginn/Erstattung von Gebühren

Bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig.

§ 11 Absage oder Abbruch der Veranstaltung/ Erstattung von Gebühren

Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls von Dozenten oder anderer trifftiger Gründe eine Veranstaltung absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine schriftliche Mitteilung; Gebühren werden bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet.

§ 12 Ausschluß von der Teilnahme

Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen des Veranstaltungsverlaufes durch häufiges verschuldetes Fehlen oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.

§ 13 Benutzungsordnung

Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen werden. Rauchen ist allen Räumen und Gebäuden nicht gestattet.

§ 14 Gültigkeit

Falls Teile der Bedingungen ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.

§ 15 Haftung

Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

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Kontakt

VHS Schönkirchen

Augustental 29
24232 Schönkirchen

Tel.04348-916610
Fax 04348-916611

info@vhs-schoenkirchen.de
www.vhs-schoenkirchen.de

Anmeldung und Beratung

Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr