Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der VHS Sörup e.V.

(Stand 15.11.2012)

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertrags-partner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.

2. Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Re-gelung nicht berührt.
(3) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Vorausset-zungen abhängig machen.

3. Anmeldung

(1) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedür-fen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefon, Telefax, E-Mail, Login-Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen der Schrift-form, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
(2) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalter und dem Anmeldenden (Ver-tragspartner) begründet.

4. Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung ak-tuellen Ankündigung der VHS (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforde-rung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.

5. Ermäßigung

Die Ermäßigung beträgt für Mitglieder des Vereins 25% der regulären Kursge-bühr.
25% Ermäßigung erhalten ebenso: SchülerInnen, Studierende, Auszubildende; BFDL.
50% Ermäßigung erhalten Empfänger von ALG II.
Weitergehende Ermäßigungen werden im Einzelfall auf Antrag des Kursteilneh-mers vom Vorstand entschieden.

6. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen be-stimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstal-tung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung än-dern. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teil-nehmer ohne Wert ist.
(3) Die VHS wird den Vertragspartner über die Umstände, die ihn nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
(4) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Grün-den ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veran-staltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 (2) Satz 2 und 3 und (3) sinngemäß.

7. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmer wird in der Ankündigung der Veranstaltung an-gegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht.
(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Be-rechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer ohne Wert ist.
(3) Die VHS wird den Vertragspartner über die Umstände, die ihn nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
(4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ver-tragsschluß entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nach-frist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Der Vertrags-partner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstal-tungsentgelts, höchstens jedoch € 20,--. Dem Vertragspartner steht der Nach-weis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die ver-einbarte Pauschale.
(5) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter, insbeson-dere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, gegenüber Teilneh-mern oder Beschäftigten der VHS,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Ge-schlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
  • Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer auch von einer Veranstal-tungseinheit ausschließen.

Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluß nicht berührt.

8. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veran-staltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teil-nahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 6) un-zumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewi-ckelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teil-nehmer wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufs-recht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzu-senden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,-- trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung.

8. Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartner oder der Teilnehmer gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte des Vertragspartners oder des Teilnehmers verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner oder Teilnehmer regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Ver-letzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Vertragspartner und Teilnehmer können dem jederzeit widersprechen.

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Kontakt

Volkshochschule Sörup e.V.

Schleswiger Str. 1
24966 Sörup

Telefon: 04635-6855381
E-Mail: info@vhs-soerup.de
www.vhs-soerup.de

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Di. und Do:      15:00 bis 17:00 Uhr
In den Schulferien geschlossen.